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Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Allgemeines 1.1. Für unsere Lieferungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 1.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 1.3 Nimmt der Besteller unser Angebot nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt. 1.4 Der Besteller darf keine Ware an uns zurücksenden, es sei denn, wir Hätten der Rücksendung ausdrücklich zugestimmt. Vorstehende Bestimmung gilt nicht, soweit der Besteller kraft Gesetzes zum Rücktritt (§ 323 BGB) berechtigt ist oder Nacherfüllung (§ 437 Nr.1 BGB) verlangen kann. 1.5 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Besteller.
2. Preise 2.1 Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer. 2.2 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise "ab Werk" ausschließlich Verpackung, ab Nettowarenwert € 360,00 frei Haus 2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsveränderungen, Lohnkostenänderungen, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. 2.4 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns erbrachten Leistung.
3. Lieferung; Lieferfristen; Verzug 3.1 Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich und werden mit dem voraussichtlichen Liefertermin angegeben. 3.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere Von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen. 3.3 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller das Recht, uns eine angemessene Frist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. 3.4 Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 8. 3.5 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.
4. Gefahrübergang 4.1 Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
5. Beanstandungen und Mängelrügen 5.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleber, Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang der Rüge bei uns. 5.2 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns Entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen. 5.3 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelan- sprüche ausgeschlossen.
6. Entgegennahme Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
7. Sachmängel/Rechtsmängel 7.1 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. 7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der Sache (Gefahrübergang). 7.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. 7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut. 7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaigerSchadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
8. Schadensersatzansprüche Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist, haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadensersatz") wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungs- risikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Eigentumsvorbehalt 9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor. 9.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung unserer Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 9.1 genannten Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres Miteigentumsanteils bestimmt sich an dem Verhältnis des Werts, den unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder Verbindung entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung haben. 9.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung unseres Erzeugnisses zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob unser Erzeugnis weiterverarbeitet wurde oder nicht. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche nach Ziffer 9.1! 9.4 Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Rechte des Bestellers nach dieser Ziffer 9.3 können wir widerrufen, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt. 9.5 Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden über die Abtretung der Forderungen auszustellen. 9.6 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich mitzuteilen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. 9.7 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen Schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Bestellers die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- oder Sicherungseigentum stehenden Gegenstände zu verlangen. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. 9.8 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Lieferungen zu verlangen.
10. Zahlungsbedingungen 10.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung Innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug um Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder einer Vorauszahlung abhängig machen. 10.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen. 10.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugs- Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 10.4 Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit Uns zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. 10.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen. 10.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Allgemeine Bestimmungen 11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen Weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. 11.2 Gerichtsstand ist Wuppertal. Wir sind auch berechtigt, ein Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Bestellers zuständig ist, anzurufen. 11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt Ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise: Kataloge/Preislisten Die bisher erschienenen Kataloge und Preislisten werden mit dem Erscheinen dieses Kataloges ungültig. Artikel und Preisänderungen sowie Änderungen der technischen Daten sind uns vorbehalten. Die Haftung für Druckfehler und Mängel wird ausgeschlossen. Die Abbildungen sind unverbindlich. Nachdruck (auch auszugsweise) nur nach schriftlicher Genehmigung durch PECA
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