AGB

Anwendbar im Geschäftsverkehr mit Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Allgemeines
1.1. Für unsere Lieferungen gelten nur die nachstehenden Bedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende
Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
1.2 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.3 Nimmt der Besteller unser Angebot nicht innerhalb von zwei Wochen
nach Zugang an, sind wir zum Widerruf berechtigt.
1.4 Der Besteller darf keine Ware an uns zurücksenden, es sei denn, wir
Hätten der Rücksendung ausdrücklich zugestimmt. Vorstehende Bestimmung
gilt nicht, soweit der Besteller kraft Gesetzes zum Rücktritt (§ 323 BGB)
berechtigt ist oder Nacherfüllung (§ 437 Nr.1 BGB) verlangen kann.
1.5 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen an den
Besteller.

2. Preise
2.1 Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Listenpreise zuzüglich Umsatzsteuer.
2.2 Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, verstehen sich die Preise
"ab Werk" ausschließlich Verpackung, ab Nettowarenwert € 360,00 frei Haus
2.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern,
wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder
Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsveränderungen,
Lohnkostenänderungen, z. B. aufgrund von Tarifabschlüssen oder
Materialpreisänderungen eintreten.
2.4 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit
diese nicht von der Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung
einer angemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich
zu der Vergütung der von uns erbrachten Leistung.

3. Lieferung; Lieferfristen; Verzug
3.1 Die von uns genannten Lieferzeiten sind unverbindlich und werden mit
dem voraussichtlichen Liefertermin angegeben.
3.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt und andere
Von uns nicht zu vertretende Störungen, z.B. Krieg, terroristische Anschläge,
Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Arbeitskämpfe, auch solche die
Zulieferanten betreffen, zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten
Lieferfristen angemessen.
3.3 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller das Recht,
uns eine angemessene Frist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist kann der
Besteller vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der
Lieferung gilt Ziffer 8.
3.5 Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, es sei
denn, sie sind dem Besteller unzumutbar.

4. Gefahrübergang
4.1 Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns
gegen die üblichen Transportrisiken versichert.

5. Beanstandungen und Mängelrügen
5.1 Erkennbare Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich, spätestens 15
Tage nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Kartonaufkleber,
Inhaltsetiketten und der Sendung beiliegende Kontrollzettel sind mit der
Rüge einzusenden. Andere Sachmängel sind vom Besteller unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Maßgeblich ist jeweils der Eingang
der Rüge bei uns.
5.2 Erfolgt eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns
Entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5.3 Bei nicht rechtzeitiger Rüge des Sachmangels sind Sachmängelan-
sprüche ausgeschlossen.

6. Entgegennahme
Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen
unerheblicher Mängel nicht verweigern.

7. Sachmängel/Rechtsmängel
7.1 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.
7.2 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Ablieferung der
Sache (Gefahrübergang).
7.3 Bei Vorliegen eines Sachmangels innerhalb der Verjährungsfrist,
dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag,
können wir als Nacherfüllung nach unserer Wahl den Mangel beseitigen
oder eine mangelfreie Sache liefern.
7.4 Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.
7.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet
etwaigerSchadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder
die Vergütung mindern.

8. Schadensersatzansprüche
Soweit nicht in diesen Lieferbedingungen etwas anderes bestimmt ist,
haften wir auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen
Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (nachfolgend "Schadensersatz")
wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
aufgrund zwingender Haftung nach dem Produktionshaftungsgesetz
oder sonstiger zwingender Haftung. Der Schadensersatz für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungs-
risikos gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des
Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
Vollständigen Erfüllung aller uns aus der Geschäftsverbindung
zustehenden und noch entstehenden Ansprüche vor.
9.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung oder zur Verbindung unserer
Erzeugnisse im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs
berechtigt. An den durch die Verarbeitung oder Verbindung entstehenden
Erzeugnissen erwerben wir zur Sicherung unserer in Ziffer 9.1 genannten
Ansprüche Miteigentum, das der Besteller uns schon jetzt überträgt. Der
Besteller hat die unserem Miteigentum unterliegenden Gegenstände als
vertragliche Nebenpflicht unentgeltlich zu verwahren. Die Höhe unseres
Miteigentumsanteils bestimmt sich an dem Verhältnis des Werts, den
unser Erzeugnis und der durch die Verarbeitung oder Verbindung
entstandene Gegenstand zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung haben.
9.3 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt
berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der
Weiterveräußerung unseres Erzeugnisses zustehenden Forderungen mit
Nebenrechten in voller Höhe ab, unabhängig davon, ob unser Erzeugnis
weiterverarbeitet wurde oder nicht. Die abgetretenen Forderungen dienen
der Sicherung unserer Ansprüche nach Ziffer 9.1!
9.4 Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen
berechtigt. Die Rechte des Bestellers nach dieser Ziffer 9.3 können wir
widerrufen, wenn der Besteller seinen Vertragspflichten uns gegenüber
nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug
gerät. Diese Rechte erlöschen auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn
der Besteller seine Zahlungen länger als nur vorübergehend einstellt.
9.5 Auf unser Verlangen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, an wen er in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende
Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung
zustehen, sowie uns auf seine Kosten öffentlich beglaubigte Urkunden
über die Abtretung der Forderungen auszustellen.
9.6 Zu anderen Verfügungen über die in unserem Vorbehaltseigentum oder
Miteigentum stehenden Gegenstände oder über die an uns abgetretenen
Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt. Pfändungen oder sonstige
Rechtsbeeinträchtigungen der uns ganz oder teilweise gehörenden
Gegenstände oder Forderungen hat uns der Besteller unverzüglich
mitzuteilen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs
Dritter auf unser Vorbehalts- oder Sicherungseigentum und zu einer
Wiederbeschaffung des Gegenstands aufgewendet werden müssen, soweit
sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
9.7 Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen
Schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Bestellers
die Herausgabe der in unserem Vorbehalts- oder Sicherungseigentum
stehenden Gegenstände zu verlangen. Machen wir von diesem Recht
Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir
dies ausdrücklich erklären.
9.8 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns,
vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Lieferungen
zu verlangen.

10. Zahlungsbedingungen
10.1 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat die Zahlung
Innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Wir können jedoch die Belieferung auch von Zahlung Zug
um Zug (z.B. durch Nachnahme oder Bank-Lastschriftverfahren) oder
einer Vorauszahlung abhängig machen.
10.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung
zu verrechnen.
10.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugs-
Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
10.4 Zahlung durch Wechsel ist nur nach vorheriger Vereinbarung mit
Uns zulässig. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber
angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
10.5 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, auf
alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung
sofortige Barzahlung zu verlangen. Dieses Recht wird durch eine Stundung
oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.
10.6 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen

aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen
Weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner
sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
11.2 Gerichtsstand ist Wuppertal. Wir sind auch berechtigt, ein Gericht,
welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Bestellers zuständig ist,
anzurufen.
11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt
Ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf. Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise:
Kataloge/Preislisten
Die bisher erschienenen Kataloge und Preislisten werden mit dem
Erscheinen dieses Kataloges ungültig. Artikel und Preisänderungen
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sind unverbindlich. Nachdruck (auch auszugsweise) nur nach schriftlicher
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